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Lena Tiegen 17.02.2012 / Bildung

Bildungsrauschen

Gerechtes Gehalt?

Ist es gerecht, dass ein W-2-Professor seit 2005 eine Basisbesoldung von nur knapp 4000 Euro brutto plus Leistungszulage von 23 Euro erhält? Das Bundesverwaltungsgericht befand dies zu niedrig, denn es setze ihn auf die gleiche Stufe wie zum Beispiel einen Lehrer. Relativ betrachtet kann man dem zustimmen, absolut gesehen ist es ein Jammern auf hohen Niveau. Mittlerweile verdienen auch Professoren ihren Bonus durch Einwerben von Drittmitteln. Und so gehen die Meinungen im Netz auseinander.

Auf www.zeit.de (bit.ly/wUIxYa) schreibt Dr. Michael Neunmüller: »Den Professoren sei das gegönnt. GRUNDSÄTZLICH stellt sich mir folgende Frage: Wenn es ein verfassungswidrig niedriges Gehalt geben kann - gilt das dann auch für Müllfahrer, Putzkräfte, Bauarbeiter etc.?« Ähnlich leser1111 auf www.sueddeutsche.de (bit.ly/yoSjrq) »Mit einem Grundgehalt von 3890,03 Euro muss niemand hungern - und mit seiner Ausbildung hat ein angehender Professor durchaus Möglichkeiten, auch einen Job in der freien Wirtschaft zu finden. Da sollte sich das Bundesverfassungsgericht lieber die Mühe machen einen generellen Mindestlohn einzufordern. Das wäre für den sozialen Frieden in der Gesellschaft deutlich wichtiger.«

Apfel meint auf www.focus.de (bit.ly/zigX8E): »Seit Voßkuhle Präsident des B.-Verfassungsgerichts ist, geht die Schere zwischen arm u. reich stetig auseinander. Mit dem gleichen Engagement hätte ich mir voriges Jahr ein Eintreten für die Schwerbehinderten gewünscht, hier jedoch hat der Senat die Abzüge von den Schw.-Behindertenrenten gerechtfertigt. Hochachtung vor Richter Gerhardt, der als Einziger dagegen stimmte.«

Doch Ranjit auf www.zeit.de (bit.ly/ztuP9K) findet »das Urteil gut. Professoren generieren ein unglaubliches Maß an gesellschaftlicher Wohlfahrt durch die Erhöhung von Humankapital, dass es nur fair ist, wenn sie auch entsprechend entlohnt werden. Es sollte aber bei den Professoren nicht aufhören. Die Dozenten an den Universitäten sind unterbezahlt, überlastet und in prekären Arbeitsverhältnissen ohne Planungssicherheit. Gleichzeitig tragen sie deutlich mehr zur Wohlfahrt der Gesellschaft bei als Akademiker in der Wirtschaft, da sie 1. Humankapital erhöhen und 2. ihre Forschung freier zugänglich ist und somit mehr volkswirtschaftlichen Wert generiert als Erfindungen in R&D-Kämmerchen die meist nur dazu dienen die Konkurrenz mit Patenten auszustechen.«

Auf www.taz.de (bit.ly/wD8Cwq) postet huev: Schön! Wenn jetzt noch die unbezahlten Lehraufträge verboten werden, mit denen die Unis Lehrkräfte ausbeuten, die es noch nicht in die gesicherte Position eines Professors geschafft haben, wäre das mal ein richtiger Fortschritt.«

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