Die anhaltenden massiven Bürgerproteste gegen den Fluglärm in der Rhein-Main-Region zeigen Wirkung. Hatten die Flughafenbetreiber in Frankfurt am Main auf den Faktor Zeit gesetzt und mit einem allmählichen Abflauen der Proteste gerechnet, so müssen sie inzwischen einsehen, dass das Gegenteil der Fall ist. Notgedrungen gibt die Fraport AG jetzt zu, dass der Fluglärm zugenommen hat, seit die neue Landebahn in Betrieb genommen wurde.
In einer »Postwurfsendung an alle Haushalte« räumt der Vorstandschef der Fraport AG, Stefan Schulte, ein, dass jede Medaille zwei Seiten habe; einerseits sei der Flughafen ein für die Region wichtiger Jobmotor, andererseits sei »an manchen Orten eine Belastung durch Fluglärm neu entstanden« oder erhöht worden. Mit Hochdruck werde an Lösungen gearbeitet, »die den Menschen in der Region helfen«.
Was als Beruhigungspille gedacht ist, hat allerdings bei vielen Menschen im Rhein-Main-Gebiet Verärgerung ausgelöst. Unter anderem darüber, dass unter der Überschrift »Magnet für Unternehmen« der Eindruck erweckt werde, als wollten die Demonstranten gleich den ganzen Flughafen dicht machen. Mitglieder einer Mainzer Bürgerinitiative sind der Meinung, die neue Landebahn hätte angesichts »externer Kosten« nie gebaut werden dürfen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Fluglärms mit entsprechenden Folgekosten und auf die Konsequenzen für den Wohnungsmarkt. Während Fraport-Sprecher auf positive Reaktionen auf die Postwurfsendungen verweisen, empfehlen Flughafengegner: Nicht öffnen, sondern in einen Umschlag stecken und an die Fraport AG zurückschicken.
Das Gerichtsurteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wird, wie zu hören ist, wohl nicht mehr im März gesprochen werden. Wie ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erklärte, wird am 13. März vor dem 4. Senat verhandelt - dann werde auch ein Termin für die Urteilsverkündung bekannt gegeben. Es handele sich alles in allem um acht Verfahren.
Geklagt hatten unter anderem die betroffenen Städte Offenbach, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf und Neu-Isenburg - außerdem eine Reihe privater Kläger und das Klinikum Offenbach. In dem Verfahren geht es sowohl um das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, als auch um Lärmberechnungen für die im vergangenen Jahr in Betrieb genommene Landebahn. Thema ist zudem der Anspruch auf so genannten passiven Schallschutz und Entschädigung. Darüber hinaus sind am Kasseler Verwaltungsgerichtshof (VGH) 65 Verfahren mit und 200 Klägern anhängig.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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