Vier Ermittler werden sich nach Medienberichten bei der Vernehmung in einer Gendarmeriekaserne in Lille ablösen. Sie sollen herausfinden, ob »DSK« bei der Teilnahme an Sex-Partys in Paris und Washington von unterschlagenen Firmengeldern profitiert hat. Denn die Spesen - einschließlich der Entlohnung von Prostituierten - sollen von befreundeten Unternehmern übernommen worden sein. Es gibt bereits Anklageverfahren gegen acht Personen im Zusammenhang zu der nach einem Luxushotel benannten Carlton-Affäre, bei der ein Zuhälterring belgische Callgirls vermittelt hatte.
Strauss-Kahn ist in der Affäre um Hotelmanager, Polizeichefs und dubiose Konzernmanager keine Schlüsselfigur, aber der prominenteste Name. Er bestreitet die Teilnahme an den Partys nicht. Allerdings will er nicht gewusst haben, dass die netten, freizügigen Damen Prostituierte waren. Sie kamen »frei Haus« nach Washington. Die letzte derartige Reise soll unmittelbar vor der Verhaftung des 62-Jährigen am 14. Mai in New York stattgefunden haben.
Damals hatte ihn das Zimmermädchen eines Hotels der sexuellen Aggression beschuldigt - es war der Anfang des öffentlichen Niedergangs des einstigen Polit-Stars, der als Folge der Vergewaltigungsvorwürfe von seinem IWF-Posten zurücktrat. Zwar wurde das Strafverfahren in den USA wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens später eingestellt. In der Heimat entging er einem Verfahren, nachdem er von der Autorin Tristane Banon einer Jahre zurückliegenden Vergewaltigung bezichtigt worden war. Das Gericht bewertete den Vorwurf als sexuelle Belästigung und verjährt.
Vorbei sind die Zeiten, als er als aussichtsreichster Kandidat fürs höchste Amt im Staate galt. Karikaturisten und Komiker machen sich öffentlich über ihn lustig. Seine Frau Anne Sinclair - Chefin der französischen Ausgabe der Internetzeitung »The Huffington Post« - hat ihm als eine der wenigen demonstrativ die Treue gehalten.
Nach immer neuen Enthüllungen in der Carlton-Affäre Ende 2011 hatte er selbst darum gebeten, so schnell wie möglich als Zeuge vernommen zu werden. Die Vernehmung könnte für ihn jedoch riskant werden: Kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass ihm die Hintergründe der freizügigen Sex-Gelage bewusst waren, drohen ihm Anklageverfahren. Und damit auch heftige Strafen: Allein auf Beihilfe zur Zuhälterei stehen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 375 000 Euro.
Aktuelle Ausgabe: 23.05.2012
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