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Blockaden, Boykott, Verbote

Sanktionen der EU gegen Syrien

  • Lesedauer: 1 Min.
Die EU hat ihre Sanktionen gegen Syrien seit Anfang 2011 stetig verstärkt. Manche der Maßnahmen, wie ein 2002 beschlossenes Verbot von Waffenlieferungen, sind aber schon länger in Kraft.

Einreiseverbote: Seit Montag gibt es gegen 115 Personen Einreiseverbote. Zu ihnen gehören:

- Zoulhima Chaliche, Cousin Baschar al-Assads und Befehlshaber des Sicherheitsdienstes des Präsidenten

- Riyad Chaliche, Cousin Baschar al-Assads und Chef der präsidentiellen Leibgarde

- Brigadegeneral Mohammad Ali Jafari, Angehöriger der iranischen Revolutionsgarden und abgeordnet zur Unterstützung der syrischen Regierung

- Generalmajor Qasem Soleimani, Angehöriger der iranischen Revolutionsgarden und abgeordnet zur Unterstützung der syrischen Regierung

- Khalid Qaddur, Geschäftspartner Mahir al-Assads, des Bruders des syrischen Präsidenten.

Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen. Das Geld der syrischen Nationalbank in der EU wurde eingefroren. Frachtflüge nach Syrien sind verboten, ebenso der Handel mit Gold, Edelmetallen und Edelsteinen.

Mit 38 Unternehmen und Organisationen dürfen Firmen aus der EU keine Geschäfte machen. Schon seit Herbst sind die Einfuhren von Öl und Gas aus Syrien sowie Investitionen in diesem Bereich untersagt.

Schon seit Dezember sind Investitionen im Bausektor und in der Versicherungsbranche Syriens nicht mehr erlaubt. Die Ausfuhr von Ausrüstung für die Gas-/Ölförderung ist verboten. In EU-Ländern dürfen auch keine Geldscheine mehr für den syrischen Staat gedruckt werden. dpa/nd

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