Juristisches Nachspiel

Klagen gegen Polizeieinsatz in Chemnitz 2011

  • Lesedauer: 1 Min.

Chemnitz (dpa/nd). Der Polizeieinsatz bei Gegenveranstaltungen zu einem Neonazi-Aufmarsch vor einem Jahr in Chemnitz hat ein juristisches Nachspiel: Das Bündnis »Chemnitz Nazifrei« teilte am Mittwoch mit, dass seit dem 22. Februar drei Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht worden seien. Ziel sei, dass das Vorgehen der Polizei als unverhältnismäßig rechtswidrig eingestuft werde. Auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Auflagen durch die Versammlungsbehörde wird in Zweifel gezogen. Mit den Entscheidungen rechnen die Einreicher erst in einigen Monaten.

Ein Sprecher des Bündnisses beklagte, dass am 5. März 2011 das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einseitig zugunsten der Neonazis ausgelegt worden sei. Die Chemnitzer Polizei hatte an diesem Tag einen Neonazi-Aufmarsch mit mehr als 500 Teilnehmern auf dem Innenstadtring abgesichert.

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