Wer warnt, der fliegt

Die Opposition im Bundestag will Whistleblower gesetzlich schützen

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung macht keine Anstalten, wegen Geheimnisverrats belangten Informanten in Behörden, sogenannten Whistleblowers, mehr rechtlichen Schutz zu gewähren. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat sich nun im Sozialausschuss dagegen ausgesprochen.

Die Opposition im Bundestag drängt darauf, Whistleblower rechtlich besser zu schützen. Die Angestellten schlagen etwa beim Verdacht auf Lebensmittelskandale, menschenunwürdiges Vorgehen in Pflegeheimen oder Bestechungsvorwürfen Alarm - und müssen deswegen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Bundestages wurde ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und ein Antrag der Linksfraktion diskutiert.

Die SPD betont, dass Whistleblower auch bei Hinweisen auf einen Missstand, dessen Bestehen der Hinweisgeber, ohne leichtfertig zu sein, annimmt, nicht benachteiligt werden dürfen. Im Unterschied zur SPD fordert die LINKE, den Schutz neben dem privaten auch im öffentlichen Sektor zu verankern. »Wir wollen nach englischem Vorbild eine unabhängige Ombudsstelle einrichten, die Hinweisgeber berät sowie Öffentlichkeit und Unternehmen über die Bedeutung von Whistleblowing informieren«, erklärte die LINKE-Abgeordnete Karin Binder.

Im Ausschuss hob auch Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk den gesellschaftlichen Nutzen der Whistleblower hervor. Sie könnten etwa dazu beitragen, Katastrophen zu verhindern.

Die Bundesregierung steht nun aufgrund internationaler Kritik unter Druck, einen gesetzlichen Whistleblowerschutz umzusetzen. Ein eigener Entwurf liegt indes noch nicht vor. Beim G20-Gipfel im Jahr 2010 wurde die Bundesrepublik aufgefordert, »bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblowerschutz zu erlassen«. Im Sommer vergangenen Jahres rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den deutschen Staat, weil die Richter hierzulande nicht die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch beanstandeten, die vom kommunalen Klinikkonzern Vivantes entlassen worden war, nachdem sie Missstände an ihrem Arbeitsplatz aufgedeckt hatte.

Bei der Expertenanhörung sträubten sich vor allem Arbeitgebervertreter gegen einen größeren Schutz für Whistleblower. Bereits im Jahr 2008 war eine Gesetzesinitiative der Großen Koalition an ihrem Widerstand gescheitert.

Trotz zahlreicher Fälle, in denen Whistleblower entlassen wurden, meinte Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, es gebe für sie keine unsichere Rechtslage. »Neben dem gesetzlichen Verbot, Hinweisgeber zu maßregeln, haben wir Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmer zur Anzeige der Verletzung von gesetzlichen Pflichten durch den Arbeitgeber ermächtigen«, sagte Wolf.

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