»Wirtschaftlich macht das wenig Sinn«

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund über den umstrittenen Verkauf der ostdeutschen TLG-Wohnungen

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung will die staatliche Immobiliengesellschaft TLG privatisieren. Zum Portfolio der Treuhandnachfolgerin gehören 11 500 Wohnungen in den Neuen Bundesländern. Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), kritisiert den Ausverkauf öffentlichen Eigentums und warnt vor einem unzureichenden Schutz für die Mieter. Mit ihm sprach für »nd« 
Fabian Lambeck.
nd: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die bundeseigene Immobilienholding TLG bis Jahresende veräußern. Zum Besitz der Treuhand-Nachfolgegesellschaft gehören Tausende Wohnungen in Ostdeutschland. Müssen sich deren Mieter nun Sorgen machen?
Ropertz: Unmittelbar besteht sicherlich kein Anlass zur Sorge, denn die alten Mietverträge behalten ihre Gültigkeit. Da ist es egal, wer Eigentümer ist. Zunächst ändert sich rechtlich nichts.

Also wirklich kein Grund zur Sorge?
Mit einem Eigentümerwechsel kann sich das eine oder andere ändern. So kann es sein, dass der neue Besitzer die Investitionen in den Wohnungsbestand vernachlässigt oder Mieterhöhungen vornimmt.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die TLG-Mieter durch entsprechende Klauseln vor gierigen Vermietern geschützt seien. Stimmt das?
Seit über 10 Jahren verkauft die öffentliche Hand Wohnungsbestände, und ich habe noch keinen Verkäufer gesehen, der nicht argumentierte, dass die Mieter bestens geschützt seien, weil es eine Sozialcharta gebe. All das halte ich für völligen Quatsch. Wer die betreffenden Mieter tatsächlich schützen will, muss ihnen in den Mietvertrag schreiben, dass sie besondere Schutzrechte haben. So wäre jeder Käufer an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen gebunden. Aber irgendwelche Sozialchartas sind schlicht Beruhigungspillen für die betroffenen Mieter, haben aber ansonsten keine große Bedeutung.

Weshalb bietet eine Sozialcharta so wenig Schutz?
Ganz einfach: Die Sozialchartas werden immer zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Wenn der Käufer die Wohnungen weiter veräußert, gelten die Schutzrechte nicht mehr, weil die Vereinbarungen nur zwischen öffentlicher Hand und Erstkäufer gelten.

Also sind Sozialklauseln im Mietvertrag der einzig wirksame Schutz?
Ja. Wenn ich eine bestimmte Regelung in meinem Mietvertrag stehen habe, ist jeder neue Vermieter daran gebunden. Wer es ernst meint mit einer Sozialcharta, der muss eigentlich diesen Weg gehen.

Wieso scheut die Bundesregierung solche konkreten Schutzmaßnahmen für die Mieter der TLG-Wohnungen?
Das zu beurteilen, bin ich der falsche Ansprechpartner. Vielleicht denkt man sich im Ministerium, dass solche Schutzbestimmungen für Mieter möglicherweise den Verkaufspreis drücken könnten.

Nun sind auch US-amerikanische Finanzinvestoren wie Cerberus oder Blackstone als Käufer im Gespräch. Können diese Heuschrecken überhaupt gute Vermieter sein?
Grundsätzlich sehen wir es als Mieterbund immer skeptisch, wenn Wohnungsbestände der öffentlichen Hand an private Investoren veräußert werden. In der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt, dass internationale Investoren Probleme machen, weil deren logisches Interesse nicht darin liegt, Wohnungsbestände aufzupeppen oder stabil zu halten. Deren Interesse ist es, eine höchstmögliche Rendite zu erzielen. Ein internationaler Fonds hat andere Interessen als die öffentliche Hand.

Die TLG ist ein gesundes Unternehmen. Allein im Jahre 2010 überwies man 20 Millionen Euro Gewinn an den Bund. Welchen Sinn macht da der Verkauf?
Es geht hier auch um eine ideologische Frage: Soll die öffentliche Hand Wohnungen besitzen oder nicht. Wirtschaftlich macht das wenig Sinn. Vor allem wenn man bedenkt, dass die TLG seit 2002 Gewinne erwirtschaftet und diese in den letzten Jahren kontinuierlich steigern konnte.
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