nd-aktuell.de / 21.03.2012 / Ratgeber / Seite 28

Wie lange ist der Führerschein der DDR gültig?

Leserfragen

Nach der Veröffentlichung im nd-Ratgeber vom 7. März 2012 (Seite 1) über die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, wonach künftig Führerscheine aller Klassen zeitlich befristet werden und die Neuregelung in Deutschland am 19. Januar 2013 in Kraft tritt, hat es viele Leseranfragen gegeben: Wie lange ist der DDR-Führerschein gültig?

Im Einigungsvertrag ist festgelegt, dass die DDR-Führerscheine unbefristet gültig sind. Dies ist aber aufgrund der neuen EU-Führerscheinrichtlinie von 2007 eingeschränkt. Denn es sind - wie im nd-Ratgeber aufgeführt - alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - und das trifft auf die DDR-Führerscheine zu - bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche Führerscheindokumente (also auch die in Deutschland gültigen DDR-Führerscheine) von den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Im Laufe der Jahre wurden in einigen EU-Staaten sogar die alten (grau und sogar rosa) bundesdeutschen Führerscheine bemängelt - entgegen geltendem EU-Recht - und auch die Gültigkeit der DDR-Führerscheine angezweifelt mit der Begründung, dass es »die DDR nicht mehr gibt und somit auch diese Führerscheine nicht mehr gültig sind«.

Zumindest für das Ausland sollten die Führerscheinbesitzer überlegen, ob sie den DDR-Führerschein nicht in den neuen EU-einheitlich Kartenführerschein umtauschen. Ein solcher Umtausch sollte allerdings noch vor dem 19. Januar 2013 erfolgen. Denn dann gilt der neue Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033. Wer nach dem 19. Januar 2013 einen Umtausch seines DDR-Führerscheins vornimmt, dessen neuer Führerschein gilt nach der neuen auch von Deutschland übernommenen EU-Verordnung nur noch 15 Jahre. joh