Die Fristen nicht verfallen lassen

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht steckt voller Fristen. Die Ausschlussfristen für Vergütungsansprüche und die Fristen nach dem Kündigungsschutzgesetz zählen zu den wichtigsten im Arbeitsleben. Was regeln diese im Einzelnen? Dazu nachfolgend TJARK MENSSEN, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.

Wer eine Kündigung erhält und klagen will, muss schnell reagieren: Denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb der Drei-Wochen-Frist beim Arbeitsgericht eingehen. Diese läuft ab dem Erhalt der Kündigung. Zugegangen ist sie bei persönlicher Übergabe oder dann, wenn das Schreiben zu Hause im Briefkasten gelandet ist.

Auch während des Urlaubs oder eines Krankenhausaufenthalts gilt diese Frist. Versäumt man die Drei-Wochen-Frist unverschuldet (also bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt), besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf verspätete Zulassung zu stellen. In diesem Fall haben Betroffene aber lediglich zwei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung gerichtlich zu wehren.

Die Drei-Wochen-Frist gilt auch bei befristeten Arbeitsverh...


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