Keine Haftentlassung Hungerstreikender

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Jerusalem (AFP/nd). Der Oberste Gerichtshof Israels hat die Inhaftierung zweier Palästinenser bestätigt, die sich seit mehr als zwei Monaten im Hungerstreik befinden. Ein Hungerstreik könne nicht das Kriterium sein, ob jemand aus dem Gefängnis entlassen werde, verkündete das Gericht am Montag. Die 27 und 34 Jahre alten Palästinenser protestieren mit ihrem am 29. Februar begonnenen Hungerstreik gegen die sogenannte Verwaltungshaft, die es Israel erlaubt, Häftlinge praktisch unbegrenzt ohne Anklageerhebung festzuhalten. Etwa ein Drittel der in Israel inhaftierten Palästinenser befindet sich derzeit im Hungerstreik. Nach offiziellen Angaben beteiligen sich rund 1550 der etwa 4700 Gefangenen daran.

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