In schlechter Verfassung

Klage in Karlsruhe: Linksfraktion will Grundgesetz vor EU-Fiskalpakt retten

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Linksfraktion und ein Bürgerbündnis kritisieren, dass der neoliberale Fiskalvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Wenn dieser verabschiedet wird, werden sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Zeichnung: Christiane Pfohlmann
Zeichnung: Christiane Pfohlmann

Auch wenn es der Regierung gelingen sollte, bei der für den 25. Mai geplanten Abstimmung im Bundestag die notwendige Zweidrittelmehrheit für den dauerhaften »Euro-Rettungsschirm« ESM und den Fiskalpakt zu erreichen, ist unsicher, ob die Maßnahmen überhaupt in Kraft treten werden. Denn die Linksfraktion will dann gegen den Fiskalpakt eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Auch ein Bürgerbündnis, das von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertreten wird, will vor Gericht ziehen. Zudem prüft die LINKE eine Klage gegen den ESM-Ver...


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