Zensusgegner bleibt ohne Strafe

In Niedersachsen verzichten die Behörden auf die weitere juristische Verfolgung eines Mannes, der sich geweigert hatte, im Rahmen der Zensus genannten Volkszählung Auskünfte zu erteilen. Er gehörte zu den Bürgern, die im letzten Jahr im Rahmen der Haushalte-Stichprobe zur Auskunft über sich und sein Lebensumfeld aufgefordert worden war. Nachdem er sich beharrlich weigerte, wurde ihm zunächst mit Zwangshaft gedroht. Das ist jetzt vom Tisch..

»Die Erhebungen auf Grundlage des Zensus 2011 sind inzwischen abgeschlossen. Damit hat die Zwangsgeldfestsetzu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.