Forderungen gegen Leihfirmen rechtmäßig

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Darmstadt (dpa/nd). Das hessische Landessozialgericht hat Nachforderungen der Sozialkassen gegen Leiharbeitsfirmen als rechtens eingeschätzt. Das Gericht verweigerte der klagenden Firma einen Aufschub, wie das Gericht am Montag berichtete. Die Rentenversicherung hatte 12 000 Euro Beiträge nachgefordert, weil das Unternehmen seine Beschäftigten nach einem ungültigen Tarifvertrag bezahlt hatte. Den Vertrag mit der Tarifgemeinschaft Gewerkschaften für Zeitarbeit hatte 2010 das Bundesarbeitsgericht gekippt.

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