Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte schriftlichen Verlängerungsantrag stellen

Abgabefrist für Einkommensteuererklärung 2011: 31. Mai 2012

Die Einkommensteuererklärung für 2011 von Privatpersonen muss dem Finanzamt bis einschließlich 31. Mai 2012 vorliegen. Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt einen schriftlichen und begründeten Verlängerungsantrag einreichen. Meist gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 30. September.

Sofern Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Steuererklärung anfertigen, verlängert sich die Frist automatisch und ohne Antrag bis zum 31. Dezember. In begründeten Einzelfällen und bei entsprechendem Antrag des Steuerberaters kann das Finanzamt die Abgabefrist sogar auf Ende Februar 2013 festsetzen. Für eine freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Das heißt, bis Jahresende 2012 kann die Erklärung für 2008, 2009, 2010 und 2011 eingereicht werden. Nachfolgend weitere Infos der Steuerberaterkammer Berlin:

Ist die Abgabe Pflicht?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Der Fiskus macht die Abgabe zur Pflicht, wenn Angestellte außer ihrem regulären Gehalt Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten, wenn beide Ehepartner angestellt sind und einer von beiden die Steuerklasse V oder VI gewählt hat oder wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Gru...


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