Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen

Von der Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung

Bis heute ist die Medizin nicht in der Lage, die Frage zu lösen, wie man jung altert und bis zuletzt ohne Beschwerden und Leiden ist. Stattdessen wächst die Angst, dass Altern auch heute noch bedeutet, hilflos, kompetenz- macht- und rechtlos zu sein.

Die größte Angst bei den über 60-Jährigen besteht vor Pflegebedürftigkeit und davor, von medizinischen Geräten gegen ihren Willen am Leben gehalten zu werden. Allein 47 Prozent fürchten, dass sie nicht mehr selbst über ihre medizinische Versorgung bestimmen können, so das Ergebnis des Instituts für Demoskopie Allensbach.

Daher gilt es Vorsorge zu treffen. Dann können Sie selbst bestimmen, wer Ihren Willen umsetzen soll. Hierbei sind Sie nicht rechtlos und haben die folgenden Möglichkeiten, die pro-blemlos miteinander verbunden werden können:

1. Die Vorsorgevollmacht

Sie ist die Bevollmächtigung einer Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Der Bevollmächtigte entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Rechtsgrundlage für dieses Handeln findet sich in § 164 ff. BGB; das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sogenannter Auftrag) in § 662...


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