nd-aktuell.de / 09.06.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Schutz vor Telefonbetrug

Bonn (AFP/nd). Die Bundesnetzagentur schützt Verbraucher vor Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dubiosen R-Gespräch-Anrufen. Sämtlichen Netzbetreibern sei verboten worden, ihren Kunden Rechnungen im Zusammenhang mit der beanstandeten »Dienstleistung« unter der bundesweit einheitlichen Identifikationsnummer 81205 zu stellen oder Forderungen einzutreiben, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Das Verbot gilt rückwirkend ab 18. Februar. Wer derartige Forderungen bereits beglichen hat, sollte sich der Bundesnetzagentur zufolge mit Hilfe von Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten um eine Rückerstattung bemühen.