Gericht verurteilt fünf »Sturm 34«-Anführer
Dresden (epd/nd). Das Dresdner Landgericht hat fünf Männer wegen Bildung der Neonazi-Gruppe »Sturm 34« zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Die Strafkammer sah es nach dem am Montag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass sie 2006 im sächsischen Mittweida die inzwischen verbotene kriminelle Vereinigung gegründet hatten. Vier Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Einer der Männer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die früheren Anführer der Neonazi-Gruppe »Sturm 34« mussten sich auch wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
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