Bei Meisterschaft der Hochschule versichert
Streit um Sportunfall
Geklagt hatte ein Mainzer Student, der sich beim Finale der Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball das Knie erheblich verletzt hatte.
Daraufhin wandte er sich an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die aber hatte nicht einspringen wollen, weil Wettkämpfe nicht abgedeckt seien. Das Gericht widersprach mit seinem Urteil (Az. S 10 U 239/09) dieser Auffassung. Der Unfall des Studenten, der Sport als Wahlfach belegt hatte, entspreche einem versicherten Arbeitsunfall, urteilte das Gericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.