Uranmunition muss verboten werden

Experten diskutieren in Berlin rechtliche Möglichkeiten gegen besonders gefährliche Waffenarten

  • Wolfgang Kötter
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Senatssaal der FU in Berlin-Dahlem diskutieren die Teilnehmer eines internationalen Workshops am Freitag ein brandaktuelles Thema: die für Mensch und Umwelt äußerst gefährlichen giftigen Rückstände von bewaffneten Konflikten und Kriegen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen einer vom Außenministerium Norwegens finanzierten Studie der »Internationalen Kampagne zum Verbot von Uranwaffen« und der ökumenischen Friedensbewegung «Pax Christi« statt. Die Teilnehmer diskutieren mögliche rechtliche Verpflichtungen für Staaten. Besonderes Augenmerk gilt dabei den gesundheitlichen und Umweltschäden von Uranwaffen. Sie sind mehrfach in jüngsten Kriegen und bewaffneten Konflikten eingesetzt worden. Für die Militärs sind DU-(Depleted Uranium)-Waffen ideale Einsatzmittel gegen massive und gepanzerte Ziele, denn abgereichertes Uran ist um ein Vielfaches härter als Stahl und kann Metall aber auch Beton leicht durchdringen.

Obwohl kein internationales Abkommen Uranmunition ausdrücklich verbietet, ist ihr Einsatz gerade wegen der unterschiedslosen Wirkung rechtlich geächtet. Das sogenannte humanitäre Völkerrecht stellt Verhaltensregeln für die Kriegsführung auf, um das Leid nicht direkt an den Kämpfen beteiligter Personen zu lindern. So verbietet die IV. Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen z.B. militärische Angriffe auf Zivilkrankenhäuser, Sanitätstransporte, Frauen und Kinder. Nach Artikel 35 des ersten Zusatzprotokolls, ist es verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen.

Ob der beim Beschuss mit Uranmunition entstehende hochgiftige Dampf unter das Verbot des Genfer Giftgasprotokolls und der Chemiewaffenkonvention fällt, wäre ebenso zu prüfen wie die Frage, ob das Protokoll V der Inhumane-Waffen-Konvention anwendbar ist, das die Kriegsparteien zur Räumung von Kampfmittelrückständen und zurückgelassener Munition verpflichtet.

Die westlichen alliierten Streitkräfte verschossen Uranmunition bereits in den Golf-Kriegen gegen Irak 1991 und 2003, auf dem Balkan und in Afghanistan. Uranmunition wurde in indisch-pakistanischen Grenzkonflikten, in Tschetschenien und während der sowjetischen Invasion Afghanistans eingesetzt. Arabische Staaten werfen Israel vor, im Libanon-Krieg 2006 wie auch im späteren Gaza-Krieg Munition mit abgereichertem Uran verschossen zu haben; ähnlich die Vorwürfe an die NATO im Libyen-Krieg.

Mindestens 18 Staaten verfügen vermutlich über die radioaktiv strahlenden Geschosse, die zwar keine Nuklearexplosion auslösen, aber auf Grund ihrer langen Halbwertszeit faktisch unbegrenzt strahlen und noch ewig nach ihrer Anwendung Mensch und Umwelt schädigen. Deshalb wächst weltweit der Widerstand. Eine Ächtung unterstützt auch die Organisation Ärzte gegen den Atomkrieg IPPNW und setzt sich für eine internationale Uranwaffen-Konvention ein. Sowohl das Europaparlament als auch die UN-Menschenrechtskommission verabschiedeten Entschließungen gegen Uranmunition.

Eine entsprechende Resolution der UN-Vollversammlung im Jahre 2010 unterstützten 148 Staaten; Frankreich, Großbritannien, Israel und die USA allerdings votierten dagegen. Der Mitveranstalter des heutigen Workshops, die »Internationale Kampagne zum Verbot von Uranwaffen«, die rund 157 zivilgesellschaftliche Organisationen aus 32 Ländern umfasst, hat einen Vertragsentwurf für ein umfassendes Verbot von Uranmunition vorgelegt.

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