Richter stoppen Heatball-Satire

Kläger: Mit der Verbannung der kleinen Glühbirne wird das Weltklima nicht gerettet

  • Lesedauer: 2 Min.
Zwei Ingenieure wollten mit Humor gegen das Glühbirnenverbot protestieren - und die Lampen als Mini-Heizungen verkaufen. Doch die Richter kannten keinen Spaß: Niemand heize mit Glühbirnen.

Eine Satire-Aktion, bei der Glühbirnen als Heizlampen verkauft werden, bleibt weiterhin verboten. Die »Heatballs«-Aktion verstoße gegen das Glühlampenverbot der Europäischen Union, so urteilte das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag und bestätigte eine Verfügung der Bezirksregierung Köln. Für Verbraucher seien die Heatballs normale Glühlampen zum Leuchten und keine Speziallampen zum Heizen. Zwei Ingenieure hatten aus Protest gegen das europäische Verbot Glühbirnen als Heizlampen verkauft. Die Bezirksregierung untersagte ihnen das. Gegen die Verfügung hatten die Initiatoren geklagt (3 K 181/11).

Das Verbot verletze die Kunstfreiheit nicht, meinte die Kammer. Nach dem Urteil dürfen die beiden Aktivisten rund 40 000 in China produzierte Glühbirnen mit dem Aufdruck »Heatball« in Deutschland nicht verkaufen. Die Kläger ließen offen, ob sie in Berufung gehen. Siegfried Rotthäuser wertete die Aktion trotzdem als Erfolg. »Wir haben Aufmerksamkeit erregt. Jetzt beschäftigen sich auch andere mit der Kritik am Glühlampenverbot.«

So bezweifeln die Aktivisten zum Beispiel, dass man mit der Verbannung der »kleinen, harmlosen« Glühbirne das Weltklima retten könne.

Mit ihrer Aktion spießten die Ingenieure Rotthäuser und Rudolf Hannot die Definition von Lampen in der EU-Verordnung auf: Sie werden dort als Gerät zur Erzeugung von sichtbarem Licht beschrieben. Tatsächlich erzeuge die Glühlampe aber zu 95 Prozent Wärme. »Der Heatball ist wegen der geringen Lichtabgabe zu Beleuchtungszwecken nicht geeignet«, steht in der Produktinformation für Verbraucher. Der Heatball sei eine Speziallampe für Niedrigenergiehäuser. Zur Demonstration hatten die Kläger einen selbstgebauten, mit Heatballs betriebenen Radiator zur Verhandlung mitgebracht.

Der Heatball wird wohl nicht in der Versenkung verschwinden. Rotthäuser und Hannot haben mittlerweile den Heatball 2.0 auf den Markt gebracht. Gegen den Rohling, eine im Handel erhältliche Speziallampe von Philips, hatte die Bezirksregierung Köln nach eigenen Angaben vor Gericht nichts einzuwenden. Ob die Lampe auch zulässig ist, wenn Heatball draufsteht, prüfe jetzt das nordrhein-westfälische Umweltministerium.

»Wir wollen keine Glühbirnen-Händler werden«, unterstrich Rotthäuser. Die beiden Kläger wollten die Möglichkeiten einer Speziallampe ausloten und die Behörden zu einer klaren Positionierung zwingen. Der Streit um den Heatball habe sie bisher rund 50 000 Euro gekostet. dpa

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