Neue Ära für Euroland

Der ESM - Feuerwehr, Bad Bank und Thema für die Europa-Artikel im Grundgesetz

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.
Für die deutschen Parlamentarier wird die Sommerpause heute erst spät beginnen. Sie haben von der Bundesregierung den Auftrag, erst noch dem EU-Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus mindestens mit Zweidrittelmehrheit zuzustimmen. Ab 17 Uhr soll Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung abgeben, dann folgen Aussprache und Abstimmung. Der Bundesrat kommt frühestens ab 21 Uhr zusammen, um sein Scherflein beizutragen.

Für viele Politiker kann der neue Rettungsschirm gar nicht groß genug ausfallen. Die OECD wünschte eine Billion Euro. Angesichts solch schwindelerregender Summen kommt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem genehmigten Eigenkapital von 700 Milliarden Euro recht bescheiden daher. Doch er läutet eine neue Ära ein: Bisher reagierten die Verantwortlichen in Europa immer erst, wenn die Staatsunterfinanzierung oder Bankenkrise in einem Land zu eskalieren drohte - mit dem neuen Schutzwall soll die Notfall-Politik der Trippelschritte nun ein Ende finden. Im Unterschied zum Vorläufer EFSF, der wohl bis 2014 parallel weiterläuft, soll der ESM dauerhaft aufgespannt bleiben.

Die schwarz-gelbe Regierung strebt eine Zweidrittelmehrheit im Parlament an, um mögliche verfassungsrechtliche Einwände von Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident zu entschärfen. Die »Europa-Artikel« des Grundgesetzes (Art. 23 und 79) sehen für wichtige Veränderungen der EU eine solche Mehrheit vor. Präsident Joachim Gauck will jedoch mit seiner Unterschrift warten. Dadurch könnte ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, den die Linkspartei angekündigt hat, ESM und Fiskalpakt bis zur endgültigen rechtlichen Klärung stoppen.

Der Stabilitätsmechanismus ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Regierungen. Auf Grundlage des 62-seitigen Vertrages wird eine internationale Finanzorganisation in Luxemburg errichtet. Diese soll von Juli an einsatzfähig sein. Der ESM kann Euroländern, »die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen«, eine sogenannte Stabilitätshilfe gewähren - also Geld leihen, das sie am Markt nicht bekommen. Die Finanzhilfe kann mit »angemessenen Auflagen« für die Nehmerländer versehen werden. Kritiker befürchten dadurch einen verschärften Sozialabbau. Indirekt könnte der ESM auch zur Bankenrettung eingesetzt werden.

Um die nötigen Finanzmittel zu »mobilisieren«, leiht sich der ESM seinerseits Geld zu günstigen Konditionen auf den Finanzmärkten. Nach und nach wird er 620 Milliarden Euro in Form von Anleihen auf den Finanzmärkten aufnehmen. Für diese haften die ESM-Mitglieder entsprechend ihrer Beteiligung an der Europäischen Zentralbank. Für die Bundesrepublik bedeutet dies, dass sie für eine Summe von 168,3 Milliarden geradesteht. Die restlichen 80 Milliarden sollen durch Bareinlagen der ESM-Staaten erfolgen. Deutschland müsste 21,7 Milliarden einzahlen. Die Gesamtsumme, für die Deutschlands Bürger haften, entspricht etwa den jährlichen Steuereinnahmen des Bundes.

Der Fonds soll als Feuerwehr ständig einsatzbereit sein. EU-Kommission, Regierungen und Parlamente in den 17 Euroländern müssen nicht für jede Rettungsaktion aufwändig neue Beschlüsse fassen.

Ökonomisch sehen die Befürworter den Vorteil bei den Zinsen. Staaten nehmen fortlaufend neue Kredite auf, vor allem, um alte Schulden zu tilgen. Je risikoreicher Staaten durch Banken, Fonds und Ratingagenturen eingeschätzt werden, desto teurer wird es für sie. Der ESM könnte schwächelnde Euroländer gegen diese Macht der Finanzakteure abschirmen: Er soll dank bester Kreditwürdigkeit - schließlich steht fast die ganze EU hinter ihm - für akzeptable Zinssätze sorgen.

Das Ausleihvolumen des ESM soll anfänglich bei 500 Milliarden Euro liegen. Da diese Summe »übersichert« wird, sind 700 Milliarden Euro haftendes Kapital erforderlich. Dies ist aber nicht die absolute Obergrenze. Bei Bedarf kann das Volumen durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrates des ESM, der aus den Finanzministern der Eurostaaten besteht, jederzeit ausgeweitet werden. Kritiker in allen politische Lagern warnen denn auch vor dem Entstehen einer »supranationalen Bad Bank« oder fürchten gar »die Übernahme Europas durch die weltweite Finanzoligarchie«.


Der Fiskalpakt

Bundestag und Bundesrat stimmen heute neben dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auch über den EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin ab. Diesen Vertrag haben 25 von 27 Regierungen der EU-Staaten im März unterzeichnet. Großbritannien und Tschechien ziehen nicht mit. Das Abkommen muss von den Parlamenten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und rechtlich verankern - kontrolliert wird dies vom Europäischen Gerichtshof. Sofern ihn bis dahin zwölf Euroländer ratifiziert haben, tritt der Pakt spätestens Anfang 2013 in Kraft und wird binnen fünf Jahren in europäisches Recht überführt. ESM-Hilfen erhalten nur Euroländer, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben.

In kontroversen Verhandlungen verständigte sich die schwarz-gelbe Koalition mit SPD und Grünen auf Bedingungen für die Zustimmung zum Fiskalpakt. Dies ist in einem »Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung« festgehalten. Die Bundesländer haben für sich und die Kommunen mit dem Bund finanzielle Entlastungen wegen der Sparvorgaben vereinbart. dpa/nd

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