Buxe gegen Buxe vor Gericht

Burschenfunktionär verklagt Bundesbruder, weil der ihn unter anderem »rechtsextrem« nennt

  • Peter Sonntag
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Äußerungen eines Burschenschafters, ein Bundesbruder versuche eine neonazistische Studentenpartei zu gründen, sind vermutlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte gestern ein Bonner Richter. Die Initiative »Burschenschafter gegen Nazis« spricht von einem Etappensieg.

Der Prozess war ein Novum: Zum ersten Mal stand ein Burschenschafter einem anderen Burschenschafter aus der gleichen Verbindung vor dem Kadi gegenüber. Die gestern vor dem Bonner Landgericht begonnene und ohne Urteil zu Ende gegangene Verhandlung drehte sich um Aussagen von Christian J. Becker, Sprecher der Initiative »Burschenschafter gegen Neonazis« (iBGNo).

Der hatte dem »Schriftleiter« der Burschenschaftlichen Blätter und damit einem der höchsten Verbandsfunktionäre der Burschen, Norbert Weidner, vorgeworfen, er sei »höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht«. Überdies strebe er die Gründung einer »rechtsextremen Studentenpartei« an. Weidner hatte geklagt, verlangt eine Unterlassung dieser Behauptungen - bei Androhung von 250 000 Euro Ordnungsgeld.

Die Verhandlung ging mit der Feststellung, dass keine der beiden Streitparte...


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