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Recht auf Unversehrtheit hat Vorrang

Am 26. Juni hat das Landesgericht Köln entschieden, dass religiöse Beschneidung bei Kindern eine Körperverletzung ist und dass sich Ärztinnen und Ärzte, die sie dennoch vornehmen, strafbar machen. Als Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES begrüße ich dieses Urteil, da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf. Das Geric...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232607.recht-auf-unversehrtheit-hat-vorrang.html

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