Viel Polemik und wenig Wissen

Wir sehen in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht. Zudem ist dadurch eine erhebliche Zunahme der Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten zu beobachten.

Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die obendrein diesem Thema gegenüber bestehende Vorurteile und Klischees noch weiter verfestigt. Die Beschneidung (Tahara) der Jungen ist Bestandteil muslimischer Tradition und folgt der abrahamischen Praxis, die in allen monotheistischen Religionen über Jahrtausende weltweit bis heute angewandt wird. Darüber hinaus ist es wissenschaftlich erwiesen, dass eine medizinisch fachgerechte Zirkumzision nur Vorteile für die Kinder und späteren Erwachsenen mit sich bringt.

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