Flüchtlingsunrecht mit System

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Karlsruhe hat mal wieder über die Verfassungskonformität eines Bundesgesetzes zu entscheiden. Streitobjekt sind in diesem Fall Hilfsleistungen für Asylbewerber.

Das Unrecht währt bereits 19 Jahre: Seit 1993 erhalten Flüchtlinge in Deutschland Sozialbezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese liegen heute mit rund 220 Euro etwa 40 Prozent unter den Bezügen, die Hartz-IV-Betroffenen zustehen. Bei Kindern ist die Diskrepanz zum Teil noch größer. Eine Diskriminierung von Schutzsuchenden, zumal die Sätze trotz steigender Lebenshaltungskosten seit Einführung des Gesetzes nicht angehoben wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu entscheiden, ob das Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Ein Kurde aus Irak und ein aus Westafrika stammendes elfjähriges Mädchen haben geklagt, weil die Leistungen unzureichend seien und ihr lebensnotwendiger Bedarf nicht nachvollziehbar ermittelt worden sei.

Die Karlsruher Richter stehen vor einem Grundsatzurteil. Sie müssen darüber befinden, wie weit die Benachteiligung von Flüchtlingen gehen darf. Und die Chancen für e...


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