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Zoll darf der Polizei nicht helfen

Bundesfinanzministerium erklärt Verzicht auf Befugnisse im Kampf gegen Kriminelle

Durchsucht ein Zollbeamter ein Auto nach Schmuggelzigaretten und stellt dabei fest, dass der Wagen gestohlen wurde, so muss er die Polizei rufen. Einen Autodieb selbst verfolgen und festnehmen darf er streng genommen nicht. Um dieses absurde Kompetenzwirrwarr zu beenden, änderte der Landtag am 6. Juni das Polizeigesetz. Zollbeamte sind seitdem in Brandenburg befugt, Straftäter aufzugreifen, ihre I...

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