Extremismusklausel durch die Hintertür

Die politisch motivierte Manipulation der Abgabenordnung könnte das Aus für engagierte Vereine bedeuten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ein starkes Ding: Ohne Prüfung durch unabhängige Instanzen soll zukünftig der Verfassungsschutz entscheiden, welche Organisation gemeinnützig ist oder nicht. Auf nichts anderes läuft die Gesetzesänderung der Bundesregierung hinaus.

Die Deutschen spenden gerne: Etwa ein Drittel aller Bundesbürger älter als zehn Jahre spendete im Jahr 2011 an Hilfsorganisationen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen. Wie der Deutsche Spendenrat errechnete, kamen dabei allein im vergangenen Jahr 4,3 Milliarden Euro zusammen. Dass die Spender ihre milde Gabe steuerlich geltend machen können, trägt ganz erheblich zur Spendenbereitschaft bei. Das mildtätige Steuersparen funktioniert aber nur, wenn der nutznießende Verein als gemeinnützig anerkannt ist.

Einige dieser Zusammenschlüsse sind dem Staat nicht wohl gesonnen. Weil diese aus politisch oder religiös ganz unterschiedlich motivierten Gründen handeln, stülpte man ihnen das Prädikat »extremistisch« über.

Um diesen vermeintlich verfassungsfeindlichen Vereinen das Wasser abzugraben, wurde 2009 die Abgabenordnung geändert. Seitdem findet sich im Paragrafen 51 unter Absatz 3 eine kurze, aber folgenschwere Formulierung. Do...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.