Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden

Ratschläge für Kunden des insolventen Versandhändlers Neckermann

Der insolvente Versandhändler Neckermann hat angekündigt, demnächst seinen Online-Handel wieder normal laufen zu lassen. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters würden Verkauf, Versand und Service weitergehen. Zwischenzeitlich hatte der Paketdienst DHL die Lieferung von Paketen von Neckermann gestoppt, aber nun wieder aufgenommen.

Wie sollen sich die Kunden aber nun verhalten? Nachfolgend Fragen und Antworten zur gegenwärtigen Situation:

Was wird aus der schon vor einiger Zeit bestellten Ware?

Grundsätzlich gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS): Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden. Bei endgültiger Eröffnung einer Insolvenz sollten aber Ansprüche aus Anzahlungen oder etwa Gutscheinen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Was passiert mit Vorauszahlungen und bei vereinbarten Ratenzahlungen?

Laut VZS gehen An- und Vorauszahlungen bei einer Insolvenz im schlimmsten Fall in die Konkursmasse über. Der Insolvenzverwalter kann aber entscheiden, ob solche teilweise erfüllten Geschäfte noch abgewick...


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