Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der unter anderem eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten. So entschied das Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 15. Mai 2012 (Az. 3 AZR 128/11). Darüber informiert der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA).

Die beklagte Landesbank ist 1972 aus einer Fusion hervorgegangen. Bestandteil des Fusionsvertrags ist eine »Personalvereinbarung« (PV 72). Nach deren Nr. 3.2 können Mitarbeiter, die mindestens...


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