VdK erwägt Verfassungsklage

  • Rudolf Stumberger, München
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Als unzureichend kritisiert der Sozialverband VdK die Regelleistung der Grundsicherung im Alter und fordert deren Erhöhung. Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe lasse sich mit dem derzeitigen Budget nicht erfüllen, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher in München. Der Sozialverband erwäge eine Überprüfung der Regelsätze durch das Verfassungsgericht. Gleichzeitig wies Mascher den Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zurück: »Die, die am stärksten von Armut bedroht sind, profitieren weiterhin kaum von den geplanten Maßnahmen.« Der Altersarmut würde so kein Einhalt geboten. In Bayern etwa ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2011 gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent angestiegen.

Damit bleibe Altersarmut weiterhin ein großes Problem, so der VdK in Hinsicht auf den jüngst vorgelegten bayerischen Sozialbericht. Danach liegt die aktuelle Armutsgefährdungsquote für üb...


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