Was Azubis alles beachten sollten

Der schwierige Start in die Arbeitswelt

  • Lesedauer: 3 Min.
Tausende junge Menschen beginnen in diesen Wochen mit ihrer Berufsausbildung. Der Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt wirft oft viele Fragen auf.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte sofort nachgefragt werden. Der Vertrag wird vom Ausbilder und vom Auszubildenden unterschrieben. Ist der Azubi noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Eltern unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Nach Ende der Probezeit gelten festgelegte Kündigungsfristen, die ebenfalls im Vertrag stehen sollten. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

Was verdienen Azubis?

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. 2011 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Westen im Durchschnitt pro Monat 708 Euro brutto, im Osten 642 Euro.

Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede: Am meisten Geld gab es für Binnenschiffer mit 988 Euro, und zwar in West- wie in Ostdeutschland. Friseure bekamen dagegen im ersten Ausbildungsjahr nur 269 Euro im Osten und 456 Euro im Westen. Die Löhne im jeweiligen Ausbildungsbetrieb können von den Durchschnittswerten abweichen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am nächsten Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Müssen Azubis Überstunden leisten?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber durchaus möglich. Überstunden müssen aber zumindest in Freizeit ausgeglichen werden.

Wer kann mir bei Problemen helfen?

Eine wichtige Anlaufstelle auch für Auszubildende ist in solchen Fällen der Betriebsrat. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern oder Innungen. Wenn die Probleme so erheblich sind, dass es gar nicht mehr geht, kann auch ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs angebracht sein. Dies sollte aber nur die letzte Alternative sein und eigentlich nur dann, wenn eine neue Stelle unmittelbar in Aussicht ist. Wenn der Betrieb mit der Leistung eines Azubis sehr unzufrieden ist, bekommt dieser womöglich eine Abmahnung. Das ist praktisch zunächst nur eine gelbe Karte. Eine Faustregel besagt nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass einer Kündigung mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.

AFP/nd

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