Herdprämie soll vor Verfassungsgericht

Die SPD kündigt eine Klage an und hofft auf Unterstützung der Grünen

Nachdem Hamburg bereits angekündigt hat, gegen das Betreuungsgeld zu klagen, wird nun auch die SPD gegen das Gesetz vorgehen. Sobald es von der schwarz-gelben Koalition verabschiedet ist, will sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.

Die Idee des Betreuungsgeldes ist etwas für Traditionalisten aus Westdeutschland. Dort ist die althergebrachte Rollenverteilung in der Familie noch immer weit verbreitet. Der Mann verdient das Geld, während die Frau die Kinder erzieht.

Das Betreuungsgeld soll eine Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern sein, heißt es beim Bundesfamilienministerium, die ihr Kind nicht in eine Kita geben, sondern es zu Hause betreuen. Ab 2013 sollen monatlich 100 Euro für einjährige Kinder gezahlt werden, ab 2014 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder. Kritiker sprechen bei diesem Lieblingsprojekt der CSU von einer »Herdprämie«, weil es einen Anreiz gebe, diese überkommenen Rollenbilder zu verfestigen.

Gegen das Gesetz kündigte die SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag eine Verfassungsklage an. »Das Betreuungsgeld ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar«, erklärte die Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries. Die Justiziarin der SPD-Fraktion ...


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