Verbessert es die Chancen für Verbraucher?

Neues Vermögensanlagengesetz

Kleinanleger haben in der Finanzkrise viel Geld verloren. Sie wurden Opfer von Anlageberatern, die sie falsch über die Risiken ihrer Geldanlagen informiert hatten. Deshalb soll nun die »graue« Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds besser geregelt werden.

Was seit längerem für Banken und Sparkassen geregelt ist, soll nun zumindest teilweise auch auf den »Grauen Markt« ausstrahlen. Am 1. Juni 2012 trat das sogenannte »Graumarktgesetz« in Kraft, das Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen von Graumarktprodukten erheblich stärkt.

Mit dem nun in Kraft getretenen Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts soll die Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds reguliert werden. Auch wenn das Gesetz in Einzelpunkten Anlass zur Kritik gibt, setzt es doch einen Meilenstein für die längst überfällige rechtliche Angleichung etwa an den Vertrieb von Versicherungen.

Das zentrale Regelungsins-trument der Gesetzesnovelle zum »grauen Markt« ist das neue Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Seinem Anwendungsbereich unterliegen Vermögensanlagen, die nicht Wertpapiere im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes sind.

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