Winzer dürfen nicht für »bekömmlichen Wein« werben

Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg

»Mild«, »bekömmlich«, »sanfte Säure« - bei der Werbung für Wein sind diese Begriffe verboten. Das hat das oberste EU-Gericht am 6. September 2012 (Az. C-544/10) entschieden. Alkohol sei schädlich für die Gesundheit. Verbraucher müssten vor irreführender Werbung geschützt werden.

Nach dem EU-Urteil sind Werbeslogans wie »sanfte Säure«, »Edition Mild« oder »bekömmlich« für Wein verboten. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige, so der EuGH. Zum Schutz der Verbraucher dürften Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.

Damit verboten die Richter die Werbung der Winzergenossenschaft Deuts...


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