Für Kleinanzeigen bis zu 10 000 Mark Bußgeld
und für ihre Dienste werben dürfen. Dafür aber ist in der Regel der Eintrag in die Handwerksrolle und der Meistertitel erforderlich. Auch Handwerksgesellen können also verfolgt werden. Wird ein Schwarzarbeiter erwischt, droht ihm eine Buße von bis zu 10 000 Mark allein für das unerlaubte Werben per Kleinanzeige.
Nach einem Bericht der „t...
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