Blutspendervergutung
ist Steuer- und SV-beitragsfrei.
Brille. Zuzahlungen für die Anschaffung sowie Reparaturkosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Bruchgeldentschädigungen im Gaststättengewerbe sind Steuer- und SVbeitragspflichtig.
Computer sind Arbeitsmittel und können entsprechend der Nutzungsdauer als Werbungskosten jährlich abgeschrieben werden (AfA). Die Finanzämter gehen von einer 3 bis bis 5jährigen Nutzungsdauer aus...
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