Was ist ortsübliche Pacht ?
vertrag gepachtet oder mit Nutzungsrecht auf einem Grundstück errichtet worden, gilt die Nutzungsentgeltverordnung vom 1.8.93. Danach beträgt das „Mindestentgelt“ pro Jahr und Stellplatz 60 DM. Obere Grenze ist das „ortsübliche Entgelt für vergleichbare Grundstücke“.
Für den Fall, daß es zum Streit darüber kommen sollte, was ortsüblich ist, verweist das Bundesjustizministerium in einem erläuternden Faltblatt zur Nutzungsentgeltverordnung auf den Paragraphen 7 (Verordnungswortlaut im Ratgeber 97 vom 6.10.93).
Dieser Paragraph scheint ganz logisch zu sein: Er besagt, auf Antrag des Nut-
zers oder des Vermieters hat der nach § 192 des Baugesetzbuches eingerichtete und örtlich zuständige Gutachterausschuß ein Gutachten über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke zu erstatten.
Aber - wenn man sich um so ein Gutachten bemühen will, stellt man fest, daß die Ausschüsse bei den Kreisen oder Städten gar keine Möglichkeit haben, das ortsübliche Nutzungsentgelt für Garagen festzustellen. Nutzungsentgelte werden nämlich nicht wie Preise bei Grundstücksverkäufen registriert. Die Ausschüsse können also nur den ortsüblichen
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