Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Schutz auch für die Wohnlaube

  • Lesedauer: 2 Min.

widersprochen hatte (§ 24 Abs. 3 E-SchuldRAnpG).

Eine Anerkennung der Wohnnutzung kann nicht zur Folge haben, daß der zu Erholungszwecken abgeschlossene Vertrag nunmehr als Wohnungsmietvertrag behandelt wird. Es sind vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des Miet- und Pachtrechts sowie die des Schuldrechtsanpassungsgesetzes anzuwenden. Der Nutzer soll jedoch auch nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist (3. Oktober 2015) einer Kündigung des Grundstückseigentümers widersprechen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verlangen können, wenn die Kündigung für ihn eine gegenüber dem Eigentümer nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde (§ 24 Abs. 1 E-SchuldRAnpG). Die Rege-

lung entspricht der für Wohnungsmietverhältnisse geltenden Härteklausel (§ 556 a BGB).

Wann liegt eine dauernde Wohnnutzung vor? Muß der Nutzer dort seinen ersten Wohnsitz haben, oder reicht eine Nutzung während der Sommermonate aus?

Eine dauernde Wohnnutzung in einem wohntauglichen Wochenendhaus liegt vor, wenn der Nutzer dort am 20. Juli 1993 seinen Lebensmittelpunkt hatte. Dies wird im Einzelfall genau zu prüfen sein. Es kommt nicht auf formale Kriterien des Melderechts an. Maßgeblich ist vielmehr, wo sich der Nutzer im Jahresdurchschnitt gesehen überwiegend aufhält und insbesondere auch seine sozialen Kontakte unterhält. Ein dauerndes Wohnen wird im Zweifel nicht vorliegen, wenn das Wochenendhaus nur während der Sommermonate als Domizil genutzt worden ist. Es sollen diejenigen Nutzer besonders geschützt werden, die über eine andere Wohnung nicht mehr verfügen und nach einer Kündigung des Grundstückseigentümers „auf der Straße stehen.“

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal