»Rechtsfest«

Beschneidung und Dogmen

  • Peter Monnerjahn
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Im Umgang mit den Forderungen religiöser Vereinigungen zeigt sich auch die deutsche Politik gerade von ihrer dogmenliebenden Seite. Noch bevor irgendwelche ernsthaften Argumente vorgebracht (geschweige denn abgewägt) wurden, stand bereits fest: Religiös begründete Beschneidungen an kleinen Kindern müssen in Deutschland straffrei möglich sein. Die Gründe überlegen wir uns später, »rechtsfest« muss das Ganze ja gemacht werden - aber Hauptsache, die Schlussfolgerung wird nicht mehr in Frage gestellt.

Was Bundestag und Regierung damit tun, ist ansonsten religiösen Vertretern vorbehalten: sich anzumaßen, im Besitz sicherer Erkenntnis zu sein. Einem Interessenvertreter wie dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden gesteht man wohl zu recht zu, dass er so polemisch und zugespitzt wie möglich davor warnt, den Mitgliedern seiner Religion auch nur die geringste Veränderung zuzumuten. Wie jede andere Lobby auch, die bei jedem Angriff auf ein...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.