Umstrittenes Inzestverbot bleibt erhalten

Urteil des Gerichtshofs ist rechtskräftig

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Straßburg (AFP/nd). Deutschland darf an seinem umstrittenen Inzestverbot festhalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Der Antrag des Klägers, den Fall zur Überprüfung an die Große Kammer zu verweisen, sei abgewiesen worden. Damit ist der Mann aus Leipzig, dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, nun mit seiner Klage endgültig gescheitert.

Der heute 35 Jahre alte Patrick S. und seine Schwester waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich erst als junge Erwachsene kennengelernt. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung, das Paar bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder. Patrick S. wurde wegen Beischlafs mit Verwandten mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft. Er zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Februar 2008 abwiesen.

Eine Kleine Kammer des Straßburger Gerichts hatte die Klage unter anderem mit dem Argument abgewiesen, Liebe unter Geschwistern sei in einer Mehrheit der europäischen Länder untersagt. Da es in der Frage keinen Konsens gebe, müsse den Staaten ein Ermessungsspielraum eingeräumt werden. Dieses Argument wies der Anwalt des Klägers, Endrik Wilhelm, zurück.

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