So stand es nicht im Drehbuch

Frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit verurteilt

  • Reinhard Schwarz
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Vier Monate lang verhandelte die Große Strafkammer 8 beim Hanseatischen Oberlandesgericht gegen eine leitende Redakteurin. Der Vorwurf: Bestechlichkeit und Untreue. Jetzt fällte das Gericht ein - mildes - Urteil: Ein Jahr und zehn Monate Haft zur Bewährung für die ehemalige NDR-Redakteurin Doris J. Heinze. Die Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Tagen noch drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40 000 Euro gefordert. Damals war die ehemals einflussreiche Heinze noch in Tränen ausgebrochen, jetzt nahm sie das Urteil gefasst entgegen. Ihr Anwalt Gerd Benoit erklärte, er halte das Urteil für »ausgewogen, ich bin zufrieden«. Der Ehemann von Heinze, Claus-Wilhelm Strobel, wurde zu 180 Tagessätzen zu je 18 Euro verurteilt, eine Mitangeklagte zu 300 Tagessätzen à sieben Euro.

Doris J. He...


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