Religionsfreiheit auch beim Zahnarzt

Eine Berlinerin bewarb sich als Zahnarzthelferin. Mit Verweis auf ihr Kopftuch lehnte die Praxis ab. Die Frau klagte und bekam Recht. Es ist das erste Urteil dieser Art in Deutschland. Das Ende religiöser Diskriminierung ist es nicht.

Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts stammt bereits vom März dieses Jahres, wurde aber erst jetzt durch den Tagesspiegel publik gemacht. Die Muslimin hatte sich vergangenen Sommer für einen Ausbildungsplatz in einer Spandauer Zahnarztpraxis beworben. Lediglich das Tragen des Kopftuches sei ihr als Grund für die Ablehnung der Bewerbung genannt worden. Die Zahnarztpraxis hatte sich vor Gericht auf das Recht auf religiöse Neutralität berufen. Dies wurde vom Arbeitsrichter abgel...


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