Integration mit harter Hand

Bundesregierung hält an Familientrennungen fest / Integrationsbeauftragte haben andere Sorgen

Deutsch lernen ist gut. Die Bundesregierung sieht darin die Integrationsanforderung Nummer eins. Aber darf es auch Voraussetzung sein, um mit seinem Ehepartner zusammenzuleben? Auch das bejaht die Regierung. Ein Rechtsbruch.

Am Dienstag bekräftigten die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Bundesländer ihre Forderung, allen Ausländern in Deutschland ein Arbeitsrecht einzuräumen, wenn sie mindestens seit sechs Monaten hier leben. Auch die Beauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat einen solchen Wunsch wiederholt geäußert. Bisher dürfen Asylsuchende während des Antragsverfahrens nicht arbeiten, geduldete Flüchtlinge benötigen eine behördliche Zustimmung.

Es ist ein bescheidenes Herangehen der Beauftragen an das viel beschworene Thema der Integration von Migranten, und das Motiv wirkt weniger empathisch, als es ihre Mission erwarten ließe. Als Grund für ihre Mahnung nennen sie den zunehmenden Fachkräftemangel in Deutschland, eine Überlegung, die eines Wirtschaftsministers würdig ist, einen Integrationsbeauftragten aber eher unausgefüllt bleiben lassen müsste.

Dabei harren Integrationsprobleme praktisch an jeder Hausecke in Deutschla...


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