Angst vor der hohen Zahnarztrechnung?

Verbraucherzentralen geben Hilfestellung

  • Lesedauer: 2 Min.
Viele Patienten haben Angst vorm Zahnarzt - nicht nur, weil die Behandlung bisweilen weh tut. Manche haben auch Angst und Sorge aus einem ganz anderen Grund, nämlich vor der üppigen Zahnarztrechnung, insbesondere wenn es um notwendigen Zahnersatz geht.

Wie verlässlich ist eigentlich ein sogenannter Heil- und Kostenplan? Ist der Behandlungsvorschlag meines Zahnarztes die einzig richtige Behandlungsvariante? Soll es eine Krone sein oder wäre doch eher ein Implantat empfehlenswert? Fragen über Fragen, die sich dem verunsicherten Verbraucher stellen.

Oft geht es um nicht unerhebliche Kosten. Zum einen besteht ein Honoraranspruch des Zahnarztes, zu zahlen sind aber auch Material- und Laborkosten. Schnell können hier Summen im vierstelligen Bereich zusammenkommen. Was zahlt die Krankenkasse und was muss der Verbraucher aus der eigenen Tasche zahlen?

Der behandelnde Zahnarzt hat die Pflicht, den Patienten aufzuklären. Er muss alles im Heil- und Kostenplan aufführen und auch aufschlüsseln, welchen Anteil die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. So weiß der Patient genau, was auf ihn zukommt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen - abhängig vom Befund - einen Festzuschuss. Für jeden Befund gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die sogenannte Regelversorgung.

Wünscht ein Verbraucher mehr als eine Standardvariante, wird er finanziell stärker zur Kasse gebeten. Deshalb die Empfehlung der Verbraucherzentrale, nicht unbedingt den ersten Behandlungsvorschlag des Zahnarztes zu akzeptieren, sondern eine Zweitmeinung einzuholen.

Insbesondere wer an einer Diagnose oder geplanten Behandlung Zweifel hat, dem empfehlen die Verbraucherschützer, das gemeinsame Beratungsangebot »Zweitmeinung Zahnersatz« von Verbraucherzentrale und Kassenzahnärztlicher Vereinigung in Sachsen-Anhalt in Anspruch zu nehmen. Damit besteht die Möglichkeit, eine unabhängige telefonische und/oder persönliche Beratung - bei Bedarf auch mit einer klinischen Untersuchung - einzuholen. Die Gutachterzahnärzte - von den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung berufen - dürfen Verbraucher, die sie beraten haben, anschließend für zwei Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und somit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Interessierte Verbraucher können sich telefonisch unter (0345) 29 80 329 oder unter (0391) 62 93 111 oder -222 zum Angebot der Zweitmeinung informieren, telefonische Auskünfte einholen oder die Adresse des nächstgelegenen Gutachterzahnarztes erhalten. Außerdem liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt der kostenloser Ratgeber »Zahnersatzkosten im Griff« für ratsuchende Verbraucher zur Abholung bereit.

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