Diesmal kein Exempel

Verfahren wegen Protesten in Dresden 2011 wurde in Hamburg eingestellt

  • Martin Dolzer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ähnliche Tatvorwürfe im Zusammenhang mit dem gleichen Ereignis können in unterschiedlichen Bundesländern zu völlig verschiedenen Urteilen führen. Während der in Dresden angeklagte Tim H. zu einer harten Strafe verurteilt wurde, einigten sich die Beteiligten in Hamburg auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Janosch T.

Die Vorwürfe aus Dresden gegen Janosch T., gegen den Anfang dieser Woche in Hamburg verhandelt wurde, waren gravierend. Er habe mit einer Stange mehrmals auf einen Geldautomaten eingeschlagen, Steine transportiert, die auf Polizeibeamte geworfen worden wären, und bei seiner Festnahme Widerstand geleistet, hieß es in der Anklage. Begangen soll Janosch T. die Straftaten in Dresden haben. Im Februar 2011 war es dort zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Nazigegnern gekommen. Ca. 21 000 Menschen hatten gegen einen Naziaufmarsch zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens durch alliierte Bombenangriffe demonstriert. Seitdem gab und gibt es zahlreiche Ermittlungsverfahren und Prozesse.

Im Januar endete das Verfahren gegen Tim H. mit einer Verurteilung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung. Der Richter in Dresden sah es als erwiesen an, dass er am 19. Februar 2011 mit einem Meg...


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