»Meine Mandantin ist völlig außer sich«

Der Anwalt von Gamze Kubasik über die Verschiebung, von der sie aus den Medien erfuhr

  • Lesedauer: 3 Min.
Angehörige der migrantischen NSU-Opfer sind entsetzt angesichts der Verschiebung des NSU-Prozesses. Der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vertritt die Nebenklägerin Gamze Kubasik. Ihr Vater wurde am 4. April 2006 in seinem Geschäft in Dortmund ermordet. Mit dem Anwalt sprach Ines Wallrodt.

nd: Politiker und Pressevertreter begrüßen die Verschiebung des Prozessbeginns. Sie, als Vertreter von Gamze Kubasik, auch?
Scharmer: Gamze Kubasik empfindet die kurzfristige Verlegung als Katastrophe. Meine Mandantin ist völlig außer sich. Seit Monaten steht sie unter enormer Anspannung. Nach über sieben Jahren sollte nun endlich mit der Klärung des Mordes ihres Vaters vor Gericht begonnen werden. Die Familie hat sich lange auf den Prozessauftakt vorbereitet. Dabei waren auch erhebliche finanzielle und organisatorische Hürden zu nehmen. So war es ausgesprochen schwer, eine Unterkunft in München zu finden, weil das Gericht den Prozess mitten in eine Messewoche gelegt hat. Auch die Kostenübernahme war zunächst ungeklärt. Trotz aller Widrigkeiten hatten wir nun alles organisiert. Und nun, keine zwei Tage vorher, erfahren wir aus der Presse, dass der Prozessauftakt verschoben wird. Das Oberlandesgericht hat es nicht einmal für nötig gehalten, vor den Medien die Betroffenen zu informieren!

Sehen Sie das als schlechtes Omen für den gesamten NSU-Prozess?
Für Frau Kubasik zeigt das Vorgehen zumindest, welche Bedeutung das Gericht den Angehörigen der Opfer beimisst. Offensichtlich scheint es die Interessen der Hinterbliebenen und Verletzten nicht ernst zu nehmen. Das Gericht scheint jedenfalls sehr schlecht organisiert und überfordert, um es vorsichtig zu formulieren. Allerdings ist das auch ein Stück weit verständlich, weil der Prozess viele Dimensionen sprengt.

Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Bleiben die Nebenkläger darauf sitzen?
Ich gehe davon aus, dass das die Landeskasse übernimmt. Aber die Kostenfrage ist heute nicht die entscheidende: Die Verschiebung ist für die Angehörigen vor allem psychisch ein Problem.

Das Oberlandesgericht erklärt die Verschiebung damit, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein neues Akkreditierungsverfahren erforderlich ist. Und das sei innerhalb von zwei Tagen nicht zu stemmen. Sehen Sie das auch so?
Zuerst: Dass sich Karlsruhe überhaupt mit der Sitzplatzvergabe befassen musste, hat das Gericht selbst verbockt. Zwei Tage vor Prozessbeginn ist es in der Tat zu spät für ein neues Akkreditierungsverfahren. Aber warum hat es nicht alles schon am Freitag veranlasst? Karlsruhe hat nicht umsonst extra einen Eilbeschluss gefällt, damit eine Verschiebung nicht notwendig ist. Das Gericht hätte unverzüglich danach die Nachricht herausgeben müssen: Montag 10 Uhr Akkreditierungsbeginn, Ende Dienstag Nachmittag. Der Prozess hätte dann wie geplant am Mittwoch beginnen können.

Wie sollten die Sitzplätze für das Gerichtsverfahren Ihrer Meinung nach vergeben werden?
Meine Lieblingsvorstellung ist, dass das Gericht einen größeren Saal organisiert. Ich sehe aber auch die Probleme. Die verfahrene Situation ist nicht allein seine Schuld. Dafür wäre auch eine rechtzeitige Hilfestellung der bayrischen Justizministerin Beate Merk hilfreich gewesen.

Und welches Verfahren wünschen Sie sich nun?
Das Bundesverfassungsgericht hat relativ konkrete Vorgaben gemacht. Danach müsste man die Akkreditierung gar nicht komplett neu aufrollen. Es wäre möglich gewesen, ein paar Plätze bei der allgemeinen Öffentlichkeit zu kappen und den ausländischen Medien ein eigenes Kontingent zu geben.

Vielleicht fürchtet das Gericht neue Klagen von Journalisten und lässt sich deshalb Zeit.
Selbst wenn die neue Sitzplatzvergabe wieder nicht optimal gewesen wäre: Das beschwert vielleicht Journalisten, aber nicht schon wieder die Nebenkläger, die Angehörigen der Opfer. Für die Familie Kubasik ist die Belastungsgrenze endgültig überschritten.

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