Richter rügen Schweiz

Regeln zur Sterbehilfe nicht eindeutig genug

Straßburg (AFP/nd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Regeln der Schweiz zur Sterbehilfe als nicht ausreichend eindeutig gerügt. Das Straßburger Gericht gab am Dienstag einer 82 Jahre alten Schweizerin Recht, die in ihrer Heimat vergeblich versucht hatte, ein Medikament für einen Suizid zu erhalten. Die Frau war zwar nicht krank, wollte sich aber aufgrund ihres hohen Alters das Leben nehmen. S...


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