Nicht mit rechten Dingen

Bernd Kammer hofft auf ein gerichtliches Stoppzeichen

  • Lesedauer: 2 Min.

Sumpfhühner, Kraniche und anderes Getier kommt jetzt den Fluglärmgegnern zu Hilfe. Die Planung der BER-Flugrouten verstößt wahrscheinlich gegen EU-Umweltrecht. Zwar wurden Auswirkungen auf die Umwelt begutachtet, aber schon 2004 und nicht für die dann erst sieben Jahre später festgelegten Routen.

Längst muss man sich fragen, was beim Flughafen noch mit rechten Dingen zugeht. Erst wird der falsche Standort gewählt, dann beim Lärmschutz für die Anwohner getrickst und bei den Flugrouten im wahrsten Sinne über die Köpfe von Mensch und Tier hinweggeplant. Im Januar hat das bereits das Oberverwaltungsgericht für die Wannseeroute entschieden, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Diesmal richten sich die Beschwerden von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen vor allem gegen die Route über den Müggelsee. Hier soll ein Drittel der Fauna-Habitat-Gebiete Berlins überflogen werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Geschützte Tier- und Pflanzenarten sind bedroht.

Die ersten Reaktionen deuten daraufhin, dass sich Bund, Berlin und Brandenburg in Sachen Umwelt- und Naturschutz weiterhin stur stellen und lieber die Interessen von Airlines und Airportbetreiber vertreten. Damit bleibt das Thema ein Fall für die Gerichte. Anfang Juni wird sich erneut das Oberverwaltungsgericht mit den Flugrouten befassen, und dann voraussichtlich der Europäische Gerichtshof. Mit unabsehbaren Konsequenzen auch für den Flughafen selbst.

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