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Direkte Demokratie

Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können Bürger direkt Gesetze auf den Weg bringen. Das Verfahren ist mehrstufig: Um ein Volksbegehren zu beantragen, sind in Berlin laut Gesetz mindestens 20 000 Unterschriften nötig. Dann beginnt das eigentliche Volksbegehren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/823812.direkte-demokratie.html

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