Werbung

Wegen Blockupy-Einsatz: Linke stellt Strafanzeige gegen Polizisten

Landeschef Wilken: Dringender Verdacht, dass die Einsatzleitung »planmäßig« die Demonstration am 1. Juni verhindern wollte

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd). Die hessische Linkspartei hat Strafanzeige wegen des Polizeiangriffs auf die Blockupy-Demonstration gestellt. »Es besteht der dringende Verdacht, dass der Stopp und die Verhinderung der Demonstration auf ihrer vorgesehenen Route am 1. Juni in Frankfurt am Main keine spontane Entscheidung der Polizei wegen konkreter schwerwiegender Verstöße gegen das Versammlungsrecht war, sondern planmäßig in dieser Weise und an dieser Stelle erfolgen sollte – unter welchem Vorwand auch immer«, sagte der Landesvorsitzende Ulrich Wilken.

Die Polizei hatte den Blockupy-Zug kurz nach dem Start mit der Begründung gestoppt, es seien Feuerwerkskörper geworfen worden, außerdem hätten sich Teilnehmer mit Regenschirmen und Sonnenbrillen »vermummt«. Hunderte Demonstranten waren daraufhin stundenlang eingekesselt worden – der Polizeieinsatz hatte deshalb weithin Kritik auf sich gezogen.

Die Begründung der Polizei für ihr Vorgehen hält Wilken, der zugleich rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im hessischen Landtag ist, für vorgeschoben. Die Vorwürfe der Polizei würden »unter keinen denkbaren Umständen einen gewalttätigen Angriff von mehreren Hundertschaften der Polizei auf eine bis dahin völlig friedfertige Demonstration mit mehr als 10.000 Teilnehmern« rechtfertigen. Äußerungen der Einsatzleitung und des hessischen CDU-Innenministers Boris Rhein, die sich auf die Feuerwerkskörper und die angebliche Vermummung beriefen, nannte Wilken »einfältige Schutzbehauptungen«. Es gebe stattdessen jede Menge Hinweise, »dass die Tatverdächtigen schon im Vorfeld der Demonstration deren gewaltsame Verhinderung geplant und besprochen haben«, wie es in der Strafanzeige heißt.

Die Strafanzeige der Linkspartei richtet sich gegen den Einsatzleiter der Polizei, Harald Schneider, sowie »andere namentlich nicht bekannte Beteiligte« auf Seiten der Behörden. Sie stünden nach Meinung der Linkspartei in Verdacht, »ein Vergehen nach § 21 Versammlungsgesetz« begangen zu haben. Laut dem Paragraf kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, »wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht«.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal